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Allgemeine Vorschriften (AV) zur Einreihung

Die sechs Allgemeinen Vorschriften (AV) sind die verbindlichen Regeln für die Einreihung von Waren in den Zolltarif. Jeder, der Waren klassifiziert, muss diese Regeln kennen und anwenden.

AV 1: Wortlaut der Positionen

Die wichtigste Regel: Maßgebend für die Einreihung sind der Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelanmerkungen. Die Überschriften dienen nur der Übersicht.

💡 Lesen Sie immer zuerst die Anmerkungen zum Kapitel – sie enthalten oft entscheidende Einschränkungen oder Erweiterungen.

AV 2: Unvollständige Waren und Mischungen

AV 2a) Unvollständige oder zerlegte Waren werden wie vollständige eingereiht, wenn sie den wesentlichen Charakter haben.

AV 2b) Mischungen und Verbindungen von Stoffen werden nach dem Stoff eingereiht, der den Charakter bestimmt.

AV 3: Mehrere mögliche Positionen

Wenn mehrere Positionen in Betracht kommen:

a) Die genauere Position geht vor

b) Mischungen: Stoff mit wesentlichem Charakter

c) Im Zweifelsfall: Die Position mit der höchsten Nummer

AV 4-6

AV 4: Ähnlichste Waren (wenn keine andere Regel passt)

AV 5: Behältnisse und Verpackungen (werden mit der Ware eingereiht)

AV 6: Unterpositionen (gleiche Regeln wie für Positionen)

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