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Ausfuhranmeldung erstellen

Für Exporte aus der EU in Drittländer ist ab einem Warenwert von 1.000 € eine elektronische Ausfuhranmeldung erforderlich. In Deutschland erfolgt dies über das ATLAS-System.

Wann ist eine Ausfuhranmeldung erforderlich?

Eine Ausfuhranmeldung ist Pflicht bei:

  • Warenwert über 1.000 € (oder Gewicht über 1.000 kg)
  • Genehmigungspflichtigen Waren (unabhängig vom Wert)
  • Waren mit Ausfuhrerstattung
  • Verbrauchsteuerpflichtigen Waren

ATLAS-Ausfuhr

Die Ausfuhranmeldung wird elektronisch über ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System) eingereicht. Sie enthält:

  • Angaben zu Ausführer und Empfänger
  • Warenbeschreibung mit CN-Code
  • Wert, Gewicht, Verpackung
  • Bestimmungsland und Beförderungsweg
  • Ggf. Genehmigungsnummern

Ablauf

1. Ausfuhranmeldung über ATLAS einreichen

2. MRN (Movement Reference Number) erhalten

3. Ware beim Zoll gestellen (Ausgangszollstelle)

4. Ausfuhrbestätigung erhalten (für Umsatzsteuer-Nachweis)

💡 Ohne Ausfuhrbestätigung können Sie die Ausfuhrlieferung nicht umsatzsteuerfrei stellen. Fordern Sie diese beim Zoll an!

Weiterführende Links

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