Ausfuhranmeldung erstellen
Für Exporte aus der EU in Drittländer ist ab einem Warenwert von 1.000 € eine elektronische Ausfuhranmeldung erforderlich. In Deutschland erfolgt dies über das ATLAS-System.
Wann ist eine Ausfuhranmeldung erforderlich?
Eine Ausfuhranmeldung ist Pflicht bei:
- Warenwert über 1.000 € (oder Gewicht über 1.000 kg)
- Genehmigungspflichtigen Waren (unabhängig vom Wert)
- Waren mit Ausfuhrerstattung
- Verbrauchsteuerpflichtigen Waren
ATLAS-Ausfuhr
Die Ausfuhranmeldung wird elektronisch über ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System) eingereicht. Sie enthält:
- Angaben zu Ausführer und Empfänger
- Warenbeschreibung mit CN-Code
- Wert, Gewicht, Verpackung
- Bestimmungsland und Beförderungsweg
- Ggf. Genehmigungsnummern
Ablauf
1. Ausfuhranmeldung über ATLAS einreichen
2. MRN (Movement Reference Number) erhalten
3. Ware beim Zoll gestellen (Ausgangszollstelle)
4. Ausfuhrbestätigung erhalten (für Umsatzsteuer-Nachweis)
💡 Ohne Ausfuhrbestätigung können Sie die Ausfuhrlieferung nicht umsatzsteuerfrei stellen. Fordern Sie diese beim Zoll an!