Dual-Use-Güter und Exportkontrolle
Dual-Use-Güter sind Waren, Software und Technologien, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können. Ihr Export unterliegt strengen Kontrollen.
Was sind Dual-Use-Güter?
Dual-Use-Güter umfassen High-Tech-Produkte mit potenziellem militärischen Nutzen:
- Hochleistungscomputer und Software
- Präzisionswerkzeugmaschinen
- Chemikalien und biologische Agenzien
- Elektronik und Sensoren
- Luft- und Raumfahrttechnik
- Nukleartechnik
Genehmigungspflicht
Der Export von Dual-Use-Gütern kann genehmigungspflichtig sein nach:
- EU Dual-Use-Verordnung (Anhang I = gelistete Güter)
- Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
- Catch-All-Klausel: Auch ungelistete Güter bei problematischen Verwendungen
⚠️ Export ohne erforderliche Genehmigung ist eine Straftat! Prüfen Sie JEDE Ausfuhr auf Genehmigungspflicht.
BAFA als Genehmigungsbehörde
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist in Deutschland zuständig für:
- Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen
- Beratung zur Genehmigungspflicht
- Elektronisches Antragsverfahren ELAN-K2
💡 Nutzen Sie die BAFA-Güterlisten und den Anhang I der Dual-Use-VO zur Selbstprüfung. Bei Unsicherheit: Anfrage beim BAFA stellen.