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Dual-Use-Güter und Exportkontrolle

Dual-Use-Güter sind Waren, Software und Technologien, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können. Ihr Export unterliegt strengen Kontrollen.

Was sind Dual-Use-Güter?

Dual-Use-Güter umfassen High-Tech-Produkte mit potenziellem militärischen Nutzen:

  • Hochleistungscomputer und Software
  • Präzisionswerkzeugmaschinen
  • Chemikalien und biologische Agenzien
  • Elektronik und Sensoren
  • Luft- und Raumfahrttechnik
  • Nukleartechnik

Genehmigungspflicht

Der Export von Dual-Use-Gütern kann genehmigungspflichtig sein nach:

  • EU Dual-Use-Verordnung (Anhang I = gelistete Güter)
  • Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
  • Catch-All-Klausel: Auch ungelistete Güter bei problematischen Verwendungen

⚠️ Export ohne erforderliche Genehmigung ist eine Straftat! Prüfen Sie JEDE Ausfuhr auf Genehmigungspflicht.

BAFA als Genehmigungsbehörde

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist in Deutschland zuständig für:

  • Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen
  • Beratung zur Genehmigungspflicht
  • Elektronisches Antragsverfahren ELAN-K2

💡 Nutzen Sie die BAFA-Güterlisten und den Anhang I der Dual-Use-VO zur Selbstprüfung. Bei Unsicherheit: Anfrage beim BAFA stellen.

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