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Einfuhrabgaben berechnen

Bei der Einfuhr von Waren in die EU fallen verschiedene Abgaben an: Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. weitere Verbrauchsteuern. So berechnen Sie die Kosten korrekt.

Die drei Hauptabgaben

Bei den meisten Einfuhren fallen diese Abgaben an:

  • Zoll (Drittlandszoll): 0-17%, je nach Warenkategorie
  • Einfuhrumsatzsteuer (EUSt): 19% (ermäßigt 7%)
  • Verbrauchsteuern: Nur bei bestimmten Waren (Alkohol, Tabak, Energie)

Berechnungsgrundlage: Der Zollwert

Grundlage aller Berechnungen ist der Zollwert. Er setzt sich zusammen aus:

  • Warenwert (Kaufpreis laut Rechnung)
  • Frachtkosten bis zur EU-Grenze
  • Versicherungskosten
  • Ggf. Lizenzgebühren und Provisionen

💡 Der Zollwert entspricht in der Regel dem CIF-Wert (Cost, Insurance, Freight) bis zum ersten EU-Eingangsort.

Berechnungsbeispiel

Sie importieren Schuhe aus Vietnam für €10.000 (inkl. Fracht):

  • Zollwert: €10.000
  • Zollsatz (Schuhe Leder): 8%
  • Zoll: €10.000 × 8% = €800
  • Bemessungsgrundlage EUSt: €10.000 + €800 = €10.800
  • EUSt (19%): €10.800 × 19% = €2.052
  • Gesamte Einfuhrabgaben: €2.852

⚠️ Die EUSt wird auf Zollwert PLUS Zoll berechnet – ein häufiger Rechenfehler!

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