Einfuhrabgaben berechnen
Bei der Einfuhr von Waren in die EU fallen verschiedene Abgaben an: Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. weitere Verbrauchsteuern. So berechnen Sie die Kosten korrekt.
Die drei Hauptabgaben
Bei den meisten Einfuhren fallen diese Abgaben an:
- Zoll (Drittlandszoll): 0-17%, je nach Warenkategorie
- Einfuhrumsatzsteuer (EUSt): 19% (ermäßigt 7%)
- Verbrauchsteuern: Nur bei bestimmten Waren (Alkohol, Tabak, Energie)
Berechnungsgrundlage: Der Zollwert
Grundlage aller Berechnungen ist der Zollwert. Er setzt sich zusammen aus:
- Warenwert (Kaufpreis laut Rechnung)
- Frachtkosten bis zur EU-Grenze
- Versicherungskosten
- Ggf. Lizenzgebühren und Provisionen
💡 Der Zollwert entspricht in der Regel dem CIF-Wert (Cost, Insurance, Freight) bis zum ersten EU-Eingangsort.
Berechnungsbeispiel
Sie importieren Schuhe aus Vietnam für €10.000 (inkl. Fracht):
- Zollwert: €10.000
- Zollsatz (Schuhe Leder): 8%
- Zoll: €10.000 × 8% = €800
- Bemessungsgrundlage EUSt: €10.000 + €800 = €10.800
- EUSt (19%): €10.800 × 19% = €2.052
- Gesamte Einfuhrabgaben: €2.852
⚠️ Die EUSt wird auf Zollwert PLUS Zoll berechnet – ein häufiger Rechenfehler!