Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)
Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist die Umsatzsteuer auf importierte Waren. Sie entspricht der inländischen Mehrwertsteuer und beträgt in Deutschland 19% (ermäßigt 7%).
Wann fällt EUSt an?
EUSt fällt an, wenn Waren aus Drittländern (außerhalb der EU) in den freien Verkehr der EU überführt werden. Innerhalb der EU gibt es keine EUSt – hier gilt das Bestimmungslandprinzip der normalen Umsatzsteuer.
Bemessungsgrundlage
Die EUSt wird nicht nur auf den Warenwert berechnet, sondern auf:
- Zollwert (Warenwert + Fracht + Versicherung)
- + Zollbetrag
- + Verbrauchsteuern (falls anfallen)
- = Bemessungsgrundlage für EUSt
⚠️ Ein häufiger Fehler: Die EUSt wird auf den Bruttobetrag INKLUSIVE Zoll berechnet!
Vorsteuerabzug
Unternehmer können die gezahlte EUSt als Vorsteuer geltend machen – genau wie bei inländischen Einkäufen. Die EUSt ist daher für Unternehmen kein Kostenfaktor, sondern nur eine Vorfinanzierung.
💡 Gewerbliche Importeure können die EUSt über das ATLAS-Verfahren direkt in der Umsatzsteuer-Voranmeldung geltend machen.
Ermäßigter Steuersatz (7%)
Der ermäßigte Satz gilt für dieselben Waren wie im Inland:
- Lebensmittel (außer Getränke und Gastronomie)
- Bücher und Zeitschriften
- Kunstgegenstände
- Bestimmte medizinische Produkte