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Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)

Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist die Umsatzsteuer auf importierte Waren. Sie entspricht der inländischen Mehrwertsteuer und beträgt in Deutschland 19% (ermäßigt 7%).

Wann fällt EUSt an?

EUSt fällt an, wenn Waren aus Drittländern (außerhalb der EU) in den freien Verkehr der EU überführt werden. Innerhalb der EU gibt es keine EUSt – hier gilt das Bestimmungslandprinzip der normalen Umsatzsteuer.

Bemessungsgrundlage

Die EUSt wird nicht nur auf den Warenwert berechnet, sondern auf:

  • Zollwert (Warenwert + Fracht + Versicherung)
  • + Zollbetrag
  • + Verbrauchsteuern (falls anfallen)
  • = Bemessungsgrundlage für EUSt

⚠️ Ein häufiger Fehler: Die EUSt wird auf den Bruttobetrag INKLUSIVE Zoll berechnet!

Vorsteuerabzug

Unternehmer können die gezahlte EUSt als Vorsteuer geltend machen – genau wie bei inländischen Einkäufen. Die EUSt ist daher für Unternehmen kein Kostenfaktor, sondern nur eine Vorfinanzierung.

💡 Gewerbliche Importeure können die EUSt über das ATLAS-Verfahren direkt in der Umsatzsteuer-Voranmeldung geltend machen.

Ermäßigter Steuersatz (7%)

Der ermäßigte Satz gilt für dieselben Waren wie im Inland:

  • Lebensmittel (außer Getränke und Gastronomie)
  • Bücher und Zeitschriften
  • Kunstgegenstände
  • Bestimmte medizinische Produkte

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