HS-Code für E-Bikes und Elektrofahrräder
Die korrekte Zolltarifnummer für E-Bikes hängt von der Motorleistung und Art der Unterstützung ab. Hier erfahren Sie, welcher CN-Code für Ihr Elektrofahrrad gilt.
Die zwei Hauptkategorien
E-Bikes werden im Zolltarif unterschiedlich behandelt je nach Motorleistung:
- Pedelecs (≤250W, max. 25 km/h): CN 8711 60 10 – Zollsatz 6%
- S-Pedelecs/E-Bikes (>250W oder >25 km/h): CN 8711 60 90 – Zollsatz 6%
💡 Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h gelten verkehrsrechtlich als Fahrräder, zollrechtlich aber als Kraftfahrzeuge!
Wichtige Unterscheidung
Entscheidend für die Einreihung ist die Frage: Hat das Fahrzeug einen Motor? Wenn ja, fällt es unter Kapitel 87 (Fahrzeuge) und nicht unter Position 8712 (Fahrräder ohne Motor).
Auch wenn der Motor nur zur Unterstützung dient und ohne Treten nicht funktioniert, gilt das Fahrzeug als 'mit Motor'.
⚠️ Fahrräder ohne Motor (CN 8712 00) haben 14% Zoll – E-Bikes nur 6%. Die korrekte Einreihung ist also vorteilhaft!
Einfuhr aus China
Bei E-Bikes aus China gelten seit 2019 Antidumping-Zölle. Diese können je nach Hersteller zwischen 10,3% und 62,1% zusätzlich zum regulären Zollsatz betragen.
- Prüfen Sie den Hersteller in der TARIC-Datenbank
- Einige Hersteller haben individuelle Zollsätze
- Ursprungsnachweis erforderlich
Beispielrechnung
Import eines E-Bikes aus Taiwan für €800 (CIF):
- Zollwert: €800
- Zollsatz: 6%
- Zoll: €48
- EUSt-Bemessungsgrundlage: €848
- EUSt (19%): €161,12
- Gesamtkosten: €1.009,12