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Präferenzabkommen nutzen

Die EU hat mit vielen Ländern Freihandelsabkommen geschlossen. Diese ermöglichen reduzierte Zollsätze oder Zollfreiheit – aber nur wenn Sie die Regeln korrekt anwenden.

Wichtige Abkommen

Die EU hat Präferenzabkommen mit über 50 Ländern und Regionen:

  • EFTA: Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein (Zollfrei)
  • UK: Seit Brexit eigenes Abkommen (TCA)
  • Japan, Südkorea, Kanada: Umfassende FTAs
  • Türkei: Zollunion für Industriegüter
  • APS/GSP: Entwicklungsländer-Präferenzen

Ursprungsnachweis erforderlich

Um Präferenzen zu nutzen, muss die Ware ihren Ursprung im Partnerland haben. Das wird nachgewiesen durch:

  • EUR.1 oder EUR-MED (amtlich)
  • Ursprungserklärung auf der Rechnung
  • REX-System (registrierte Exporteure)
  • Warenverkehrsbescheinigung A.TR (Türkei)

⚠️ Ohne gültigen Ursprungsnachweis gilt der volle Drittlandszollsatz – auch wenn die Ware eigentlich präferenzberechtigt wäre.

Ursprungsregeln beachten

Nicht jede Ware aus einem Partnerland hat automatisch Ursprung dort. Es gibt produktspezifische Regeln:

  • Vollständig gewonnen/hergestellt (z.B. landwirtschaftliche Produkte)
  • Ausreichende Be-/Verarbeitung (z.B. Positionswechsel, Wertschöpfung)
  • Kumulierung: Vormaterialien aus anderen Partnerländern können angerechnet werden

Weiterführende Links

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