Präferenzabkommen nutzen
Die EU hat mit vielen Ländern Freihandelsabkommen geschlossen. Diese ermöglichen reduzierte Zollsätze oder Zollfreiheit – aber nur wenn Sie die Regeln korrekt anwenden.
Wichtige Abkommen
Die EU hat Präferenzabkommen mit über 50 Ländern und Regionen:
- EFTA: Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein (Zollfrei)
- UK: Seit Brexit eigenes Abkommen (TCA)
- Japan, Südkorea, Kanada: Umfassende FTAs
- Türkei: Zollunion für Industriegüter
- APS/GSP: Entwicklungsländer-Präferenzen
Ursprungsnachweis erforderlich
Um Präferenzen zu nutzen, muss die Ware ihren Ursprung im Partnerland haben. Das wird nachgewiesen durch:
- EUR.1 oder EUR-MED (amtlich)
- Ursprungserklärung auf der Rechnung
- REX-System (registrierte Exporteure)
- Warenverkehrsbescheinigung A.TR (Türkei)
⚠️ Ohne gültigen Ursprungsnachweis gilt der volle Drittlandszollsatz – auch wenn die Ware eigentlich präferenzberechtigt wäre.
Ursprungsregeln beachten
Nicht jede Ware aus einem Partnerland hat automatisch Ursprung dort. Es gibt produktspezifische Regeln:
- Vollständig gewonnen/hergestellt (z.B. landwirtschaftliche Produkte)
- Ausreichende Be-/Verarbeitung (z.B. Positionswechsel, Wertschöpfung)
- Kumulierung: Vormaterialien aus anderen Partnerländern können angerechnet werden