Ursprungszeugnisse und EUR.1
Ursprungszeugnisse dokumentieren, wo eine Ware hergestellt wurde. Sie sind entscheidend für Präferenzvorteile und werden vom Importland verlangt.
Arten von Ursprungsnachweisen
Es gibt verschiedene Ursprungsnachweise je nach Verwendungszweck:
- Nichtpräferenzielles Ursprungszeugnis: IHK-Bescheinigung, reiner Herkunftsnachweis
- EUR.1 / EUR-MED: Präferenzieller Ursprung für Zollvorteile
- Ursprungserklärung: Für ermächtigte Ausführer auf der Rechnung
- A.TR: Warenverkehrsbescheinigung für Türkei (Zollunion)
EUR.1 Bescheinigung
Die EUR.1 ist der häufigste Präferenznachweis. Sie wird von der Ausgangszollstelle abgestempelt und bescheinigt den präferenziellen Ursprung der Ware.
- Gilt für Einzelsendungen
- Muss VOR der Ausfuhr beantragt werden
- 12 Monate gültig ab Ausstellungsdatum
💡 Ermächtigte Ausführer können stattdessen eine Ursprungserklärung auf der Rechnung verwenden – schneller und flexibler.
Ursprung richtig dokumentieren
Die Ursprungseigenschaft muss lückenlos dokumentiert werden:
- Lieferantenerklärungen für Vormaterialien
- Kalkulationen bei Wertregeln
- Produktionsunterlagen bei be-/verarbeitenden Vorgängen
⚠️ Falsche Ursprungsangaben können als Zollbetrug gewertet werden. Prüfen Sie die Ursprungsregeln genau!