Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragen
Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) ist eine rechtlich bindende Entscheidung über die Einreihung einer Ware in den Zolltarif. Sie bietet Rechtssicherheit für 3 Jahre.
Wann ist eine vZTA sinnvoll?
Eine vZTA empfiehlt sich bei:
- Hochwertigen Waren mit hohem Zollsatzunterschied
- Neuartigen oder komplexen Produkten
- Grenzfällen bei der Einreihung
- Regelmäßigen Einfuhren des gleichen Produkts
- Wenn Sie Rechtssicherheit benötigen
⚠️ Ohne vZTA kann der Zoll bei jeder Einfuhr die Einreihung ändern – mit Nachzahlungen und Verzugszinsen.
Antragstellung
Der Antrag wird beim zuständigen Hauptzollamt gestellt. In Deutschland ist das Hauptzollamt Hannover (Bildungs- und Wissenschaftszentrum) für alle vZTA-Anträge zuständig.
- EU-Formular (erhältlich auf zoll.de)
- Genaue Warenbeschreibung
- Technische Unterlagen, Datenblätter
- Muster oder Proben (falls erforderlich)
- Fotos der Ware
💡 Je detaillierter Ihre Beschreibung, desto schneller die Bearbeitung. Verwenden Sie technische Fachbegriffe.
Gültigkeit und Kosten
Die vZTA gilt EU-weit für 3 Jahre ab Ausstellungsdatum. Sie ist kostenlos – es fallen keine Gebühren an. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 120 Tage, kann aber variieren.
EBTI-Datenbank
In der EBTI-Datenbank (European Binding Tariff Information) können Sie bestehende vZTAs recherchieren. Das gibt Ihnen einen Anhaltspunkt, wie ähnliche Waren eingereiht wurden.