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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragen

Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) ist eine rechtlich bindende Entscheidung über die Einreihung einer Ware in den Zolltarif. Sie bietet Rechtssicherheit für 3 Jahre.

Wann ist eine vZTA sinnvoll?

Eine vZTA empfiehlt sich bei:

  • Hochwertigen Waren mit hohem Zollsatzunterschied
  • Neuartigen oder komplexen Produkten
  • Grenzfällen bei der Einreihung
  • Regelmäßigen Einfuhren des gleichen Produkts
  • Wenn Sie Rechtssicherheit benötigen

⚠️ Ohne vZTA kann der Zoll bei jeder Einfuhr die Einreihung ändern – mit Nachzahlungen und Verzugszinsen.

Antragstellung

Der Antrag wird beim zuständigen Hauptzollamt gestellt. In Deutschland ist das Hauptzollamt Hannover (Bildungs- und Wissenschaftszentrum) für alle vZTA-Anträge zuständig.

  • EU-Formular (erhältlich auf zoll.de)
  • Genaue Warenbeschreibung
  • Technische Unterlagen, Datenblätter
  • Muster oder Proben (falls erforderlich)
  • Fotos der Ware

💡 Je detaillierter Ihre Beschreibung, desto schneller die Bearbeitung. Verwenden Sie technische Fachbegriffe.

Gültigkeit und Kosten

Die vZTA gilt EU-weit für 3 Jahre ab Ausstellungsdatum. Sie ist kostenlos – es fallen keine Gebühren an. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 120 Tage, kann aber variieren.

EBTI-Datenbank

In der EBTI-Datenbank (European Binding Tariff Information) können Sie bestehende vZTAs recherchieren. Das gibt Ihnen einen Anhaltspunkt, wie ähnliche Waren eingereiht wurden.

Weiterführende Links

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