Aufbau des Zolltarifs
Der EU-Zolltarif (Combined Nomenclature) folgt einer logischen Struktur, die vom Rohmaterial zum Fertigprodukt führt. Das Verständnis dieser Struktur erleichtert die korrekte Einreihung erheblich.
Die 21 Abschnitte
Der Zolltarif ist in 21 Abschnitte gegliedert, die jeweils mehrere Kapitel umfassen:
- I: Lebende Tiere, tierische Erzeugnisse (Kap. 1-5)
- II: Pflanzliche Erzeugnisse (Kap. 6-14)
- III: Fette und Öle (Kap. 15)
- IV: Lebensmittel, Getränke, Tabak (Kap. 16-24)
- V: Mineralische Stoffe (Kap. 25-27)
- VI: Chemische Erzeugnisse (Kap. 28-38)
- VII: Kunststoffe, Kautschuk (Kap. 39-40)
- XI: Spinnstoffe/Textilien (Kap. 50-63)
- XV: Unedle Metalle (Kap. 72-83)
- XVI: Maschinen, Elektrotechnik (Kap. 84-85)
- XVII: Fahrzeuge (Kap. 86-89)
- XVIII: Optik, Mess-, Medizin-, Musikinstrumente (Kap. 90-92)
Das Prinzip der Verarbeitungsstufe
Innerhalb jedes Kapitels folgen die Positionen oft dem Prinzip der Verarbeitungsstufe: Rohstoffe zuerst, dann Halbfertigwaren, dann Fertigprodukte.
Beispiel Kapitel 72 (Eisen und Stahl): Es beginnt mit Roheisen (7201), geht über Halbzeug (7207) zu Flachwalzerzeugnissen (7208-7212) und endet bei Rohren und Profilen.
💡 Wenn Sie unsicher sind: Starten Sie beim Grundmaterial und arbeiten Sie sich zur fertigen Form vor.