Zolltarifnummer für Drohnen (UAV/UAS)
Drohnen und Multicopter werden je nach Verwendungszweck und Ausstattung unterschiedlich eingereiht. Die Klassifizierung beeinflusst Zollsatz und mögliche Einfuhrbeschränkungen.
Consumer-Drohnen mit Kamera
Die meisten Hobby- und Prosumer-Drohnen (DJI Mini, Mavic, etc.) werden eingereiht als:
- CN 8525 81 19 – Fernsehkameras, digitale Kameras und Videoaufnahmegeräte
- Zollsatz: 0% (zollfrei!)
- Begründung: Der wesentliche Charakter ist die Kamerafunktion
💡 Die meisten Kameradrohnen sind zollfrei – das spart erheblich bei hochpreisigen Modellen!
Spielzeugdrohnen
Einfache Drohnen ohne Kamera oder mit sehr einfacher Kamera, die hauptsächlich als Spielzeug dienen:
- CN 9503 00 70 – Anderes Spielzeug
- Zollsatz: 4,7%
- Kriterien: Hauptsächlich für Kinder, einfache Steuerung, niedriger Preis
Professionelle/Industriedrohnen
Drohnen für gewerbliche Anwendungen ohne primäre Kamerafunktion:
- CN 8802 20 00 – Flugzeuge bis 2.000 kg Leergewicht
- Zollsatz: 2,7%
- Beispiele: Inspektionsdrohnen, Landwirtschaftsdrohnen, Lieferdrohnen
⚠️ Für große Industriedrohnen können Luftfahrt-Einfuhrbestimmungen gelten!
DJI-Beispiele
Typische Einreihungen beliebter Modelle:
- DJI Mini 4 Pro: 8525 81 19 (0%)
- DJI Mavic 3: 8525 81 19 (0%)
- DJI FPV: 8525 81 19 (0%)
- DJI Avata: 8525 81 19 (0%)
- DJI Agras (Landwirtschaft): 8802 20 00 (2,7%)