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Zolltarifnummer für Drohnen (UAV/UAS)

Drohnen und Multicopter werden je nach Verwendungszweck und Ausstattung unterschiedlich eingereiht. Die Klassifizierung beeinflusst Zollsatz und mögliche Einfuhrbeschränkungen.

Consumer-Drohnen mit Kamera

Die meisten Hobby- und Prosumer-Drohnen (DJI Mini, Mavic, etc.) werden eingereiht als:

  • CN 8525 81 19 – Fernsehkameras, digitale Kameras und Videoaufnahmegeräte
  • Zollsatz: 0% (zollfrei!)
  • Begründung: Der wesentliche Charakter ist die Kamerafunktion

💡 Die meisten Kameradrohnen sind zollfrei – das spart erheblich bei hochpreisigen Modellen!

Spielzeugdrohnen

Einfache Drohnen ohne Kamera oder mit sehr einfacher Kamera, die hauptsächlich als Spielzeug dienen:

  • CN 9503 00 70 – Anderes Spielzeug
  • Zollsatz: 4,7%
  • Kriterien: Hauptsächlich für Kinder, einfache Steuerung, niedriger Preis

Professionelle/Industriedrohnen

Drohnen für gewerbliche Anwendungen ohne primäre Kamerafunktion:

  • CN 8802 20 00 – Flugzeuge bis 2.000 kg Leergewicht
  • Zollsatz: 2,7%
  • Beispiele: Inspektionsdrohnen, Landwirtschaftsdrohnen, Lieferdrohnen

⚠️ Für große Industriedrohnen können Luftfahrt-Einfuhrbestimmungen gelten!

DJI-Beispiele

Typische Einreihungen beliebter Modelle:

  • DJI Mini 4 Pro: 8525 81 19 (0%)
  • DJI Mavic 3: 8525 81 19 (0%)
  • DJI FPV: 8525 81 19 (0%)
  • DJI Avata: 8525 81 19 (0%)
  • DJI Agras (Landwirtschaft): 8802 20 00 (2,7%)

Relevante CN-Codes

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