Zollverfahren beim Export
Bei der Ausfuhr aus der EU stehen verschiedene Zollverfahren zur Verfügung, je nach Art der Transaktion und dem wirtschaftlichen Zweck.
Endgültige Ausfuhr
Das Standardverfahren: Die Ware verlässt die EU dauerhaft und wird nicht zurückerwartet. Beispiele: Verkauf an Kunden außerhalb der EU, Versendung an eigene Niederlassungen in Drittländern.
Passive Veredelung
EU-Waren werden vorübergehend zur Be- oder Verarbeitung ausgeführt und dann reimportiert. Vorteil: Zoll bei der Wiedereinfuhr wird nur auf den Veredelungswert erhoben.
- Beispiel: Textilien zur Konfektion nach Nordafrika
- Genehmigung erforderlich
- Frist für Wiedereinfuhr
Vorübergehende Ausfuhr
Waren werden nur zeitweise ausgeführt und kehren unverändert zurück:
- Messen und Ausstellungen
- Muster und Berufsausrüstung
- Reparaturen außerhalb der EU
💡 Für vorübergehende Ausfuhr kann ein Carnet ATA die Abwicklung vereinfachen.