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Zollwert richtig ermitteln

Der Zollwert ist die Bemessungsgrundlage für Zölle und Einfuhrumsatzsteuer. Eine korrekte Ermittlung ist entscheidend – Fehler können zu Nachzahlungen oder Strafen führen.

Die Transaktionswertmethode

In den meisten Fällen entspricht der Zollwert dem Transaktionswert – dem tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis. Voraussetzung: Der Kauf erfolgt zwischen unabhängigen Parteien.

Was zum Zollwert gehört

Zum Transaktionswert müssen hinzugerechnet werden (falls nicht bereits enthalten):

  • Beförderungskosten bis zum Eingangsort in der EU
  • Versicherungskosten
  • Lade- und Entladekosten
  • Provisionen (außer Einkaufsprovisionen)
  • Lizenzgebühren und Patentkosten
  • Werkzeuge und Formen, die der Käufer stellt

Was nicht zum Zollwert gehört

Folgende Kosten können abgezogen werden (wenn separat ausgewiesen):

  • Beförderung innerhalb der EU nach Einfuhrort
  • Montage- und Wartungskosten
  • Technische Unterstützung nach der Einfuhr
  • Einfuhrabgaben

💡 Achten Sie darauf, dass die Rechnung Fracht und Versicherung separat ausweist – so können Sie den korrekten Zollwert leichter nachweisen.

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