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Zollverfahren beim Export

Bei der Ausfuhr aus der EU stehen verschiedene Zollverfahren zur Verfügung, je nach Art der Transaktion und dem wirtschaftlichen Zweck.

Endgültige Ausfuhr

Das Standardverfahren: Die Ware verlässt die EU dauerhaft und wird nicht zurückerwartet. Beispiele: Verkauf an Kunden außerhalb der EU, Versendung an eigene Niederlassungen in Drittländern.

Passive Veredelung

EU-Waren werden vorübergehend zur Be- oder Verarbeitung ausgeführt und dann reimportiert. Vorteil: Zoll bei der Wiedereinfuhr wird nur auf den Veredelungswert erhoben.

  • Beispiel: Textilien zur Konfektion nach Nordafrika
  • Genehmigung erforderlich
  • Frist für Wiedereinfuhr

Vorübergehende Ausfuhr

Waren werden nur zeitweise ausgeführt und kehren unverändert zurück:

  • Messen und Ausstellungen
  • Muster und Berufsausrüstung
  • Reparaturen außerhalb der EU

💡 Für vorübergehende Ausfuhr kann ein Carnet ATA die Abwicklung vereinfachen.

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